Impressum

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Mieczysław-Karłowicz-Philharmonie in Szczecin verpflichtet sich, die Zugänglichkeit ihrer Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://mdf.filharmonia.szczecin.pl/

Datum der Veröffentlichung der Website: 2014 r.
Datum der letzten Aktualisierung: 30 marca 2021 r.

Die Erklärung zur Website basiert auf einer Selbstauskunft der öffentlichen Einrichtung.

Die Website entspricht teilweise dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen aufgrund der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen:
  • Filme haben keine Untertitel für Hörgeschädigte,
  • einige der Fotos und Grafiken haben keine Beschreibungen.
Auf der Website können Sie die Standard-Tastaturkürzel Ihres Browsers verwenden.

Die Website verfügt über keine mobilen Anwendungen.
Die Erklärung wurde verfasst: 2021-03-25
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert: 2024-02-21.

Der Koordinator für Barrierefreiheit ist Mateusz Drozda (E-Mail: m.drozda@filharmonia.szczecin.pl).

ARCHITEKTONISCHE BARRIEREFREIHEIT

Das Gebäude der Mieczysław-Karłowicz-Philharmonie in Szczecin, ul. Małopolska 48, 70-515 Szczecin, das 2014 in Betrieb genommen wurde, entspricht den geltenden technischen Bedingungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen.

Der Eingang zum Gebäude in der ul. Małopolska 48 ist ebenerdig und ohne architektonische Barrieren.

In der Tiefgarage gibt es auf jeder Etage 2 Behindertenparkplätze.

Alle 4 oberirdischen Etagen und 2 Etagen der Tiefgarage sind über Aufzüge zugänglich, deren technische Voraussetzungen eine uneingeschränkte Mobilität für Rollstuhlfahrer gewährleisten.

Die Eingangshalle, das Café, die Garderobe und die Kassen im Erdgeschoss sind ohne architektonische Barrieren direkt von derselben Ebene aus zugänglich.

Der Symphoniesaal und der Kammersaal sind für Menschen mit Behinderungen über Aufzüge zugänglich. Der Zugang zu den Sitzreihen direkt vor der Bühne erfolgt ohne architektonische Barrieren, diese Plätze sind bei Bedarf für Rollstuhlfahrer vorgesehen.

Die Kunstgalerie befindet sich in der 4. Etage und ist mit dem Aufzug erreichbar.

Toiletten für Menschen mit Behinderungen gibt es im Erdgeschoss und im ersten Stock.

HILFE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Die Mitarbeiter sind für den Umgang mit Menschen mit Behinderungen geschult.

Die Ansprechpartner für die Hilfe für Menschen mit Behinderungen sind Mitarbeiter der Kasse, insbesondere Bożena Jasińska
Telefonnummer: + 48 91 431 07 20 erreichbar von 08:00 – 16:00 Uhr

FEEDBACK UND KONTAKTDATEN

Bei Problemen mit dem Zugriff auf die Website wenden Sie sich bitte an uns. Die Ansprechpartnerin ist Patrycja Proczak (E-Mail: p.proczak@filharmonia.szczecin.pl, Tel.: +48 91 431 07 25). Anfragen zu unzugänglichen Informationen und Beschwerden über Unzugänglichkeit können Sie ebenfalls über diese E-Mail-Adresse einreichen.

Jeder hat das Recht, zu verlangen, dass eine digitale Website, eine mobile Anwendung oder ein Teil davon zugänglich gemacht wird. Es ist auch möglich, zu beantragen, dass die Informationen mittels einer alternativen Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden, z. B. durch das Lesen eines digital nicht zugänglichen Dokuments, die Beschreibung des Inhalts eines Films ohne Audiobeschreibung usw. Der Antrag sollte die Daten der Person enthalten, die den Antrag stellt, einen Hinweis darauf, welche Website oder mobile Anwendung angefordert wird, und die Kontaktmöglichkeit. Wenn die Person, die den Antrag stellt, die Informationen über einen alternativen Zugangsweg erhalten möchte, sollte sie auch angeben, wie die Informationen in einer für sie bequemen Weise präsentiert werden sollen. Die öffentliche Stelle sollte dem Antrag unverzüglich und spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum des Ersuchens nachkommen. Ist es nicht möglich, diese Frist einzuhalten, teilt die öffentliche Stelle dem Antragsteller unverzüglich mit, wann es möglich sein wird, dem Antrag nachzukommen, wobei diese Frist nicht mehr als 2 Monate ab dem Datum des Antrags betragen darf. Ist die digitale Zugänglichkeit nicht möglich, kann die öffentliche Stelle eine alternative Methode für den Zugang zu den Informationen vorschlagen. Weigert sich eine öffentliche Stelle, einem Antrag auf Bereitstellung der Zugänglichkeit oder eines alternativen Mittels für den Zugang zu den Informationen nachzukommen, kann der Antragsteller eine Beschwerde über die Bereitstellung der digitalen Zugänglichkeit der Website, der mobilen Anwendung oder eines Bestandteils einreichen. Nach Abschluss des oben genannten Verfahrens kann auch ein Antrag an den Bürgerbeauftragten gestellt werden: rpo.gov.pl